Kündigung Abteilung/Hauptverein
Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge beim TSV Wiggensbach sind zweigeteilt
Beitrag für die Hauptabteilung: Bezahlung der großen Posten wie Mieten für Sport-anlagen, Fahrzeugbeschaffung und –unterhalt, Übungsleiter Entschädigungen, Verbandsabgaben, Versicherungen, usw.
Beitrag für Fachabteilung: Je nach Abteilung unterschiedlich. Beitrag dient zur Deckung von individuellen Aufwände zum Betreiben dieser Sportart, wie Trainingsgerät, Trikots, Startgelder, usw. Die Abteilungsbeiträge finden sich hier auf der Homepage, auf der Seite der jeweiligen Sportart.
Beitragsordnung
Beitragsordnung
Kündigung
Kündigung
Die Kündigung beim TSV Wiggensbach bedarf der Schriftform und endet zum 31.Dezember des Jahres, in welchem die Kündigung ausgesprochen wird. Die Kündigung muss vier Wochen vor Jahresende beim TSV Wiggensbach eingehen. Der TSV Wiggensbach wünscht ausdrücklich die Nutzung des entsprechenden Portals der TSV Homepage, wobei alternativ der TSV Briefkasten (Rohrachstraße 3, 87487 Wiggensbach) genutzt werden kann.
Der TSV Wiggensbach weist ausdrücklich darauf hin, dass eine rückwirkende Kündigung zum Ende des vergangenen Jahres, sowie mündliche Kündigungen beim Trainer oder Abteilungsleiter, zukünftig nicht mehr akzeptiert werden.